Anmeldung und Kosten
Einzelheiten zur Anmeldung und den Kosten (ab 01.08.2023 abhängig vom Elterneinkommen) können in der Satzung der Stadt Rahden entnommen werden und ist unter OGS-Satzung einsehbar.
Das Mittagessen wird separat berechnet, z. Zt. 4,05€ pro Gericht. Für Tage an denen es wegen Abwesenheit des Kindes nicht benötigt wird, kann es abbestellt werden.