Ihre Mitwirkungsgremien in der Schule
Das Schulmitwirkungsgesetz regelt die Rechte der Eltern. In der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Kinder einer Klasse vereint. Aus ihrer Mitte wählen sie eine/n Vorsitzende/n, die/der in der Schulpflegschaft mit den Vorsitzenden der anderen Klassen den Schulpflegschaftsvorsitzenden und eine Stellvertretung wählt. Die Leitung der Schulpflegschaftssitzung hat der/die Schulpflegschaftsvorsitzende. In der Schulkonferenz sind neben den 3 gewählten Elternvertretern auch 3 gewählte Lehrervertreter. Die Leitung der Konferenz hat die Schulleiterin.
In der Sitzung der Klassenpflegschaft erhalten Sie Informationen über die Unterrichtsinhalte des Schuljahres, über geplante Unterrichtsvorhaben, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten usw. Es werden in dem Zusammenhang auch verbindliche Beschlüsse gefasst, weswegen Ihre Teilnahme an der Klassenpflegschaftssitzung für alle sehr wichtig ist. Wenn Sie einmal keine Zeit haben sollten, geben Sie uns bitte Bescheid oder kümmern sich um eine Vertretung. Das Stimmrecht üben die Eltern gemeinsam für ihr Kind aus.
Wenn beide Eltern teilnehmen, gilt der Grundsatz: „Ein Kind – eine Stimme!“ Die Wahlen zu allen Pflegschaften werden geheim durchgeführt.
Die gewählte Schulpflegschaftsvorsitzende im aktuellen Schuljahr 2024/25 ist Frau Mareike Bödeker. Ihre Stellvertreterin ist Frau Kerstin Pahl. Die Elternvertretung in der Schulkonferenz übernehmen Frau Bödeker, Frau Klein Ovink und Frau Müller. Ferner sind in der Schulkonferenz als Lehrervertreter Frau Ax, Frau Ern und Frau Schürmann. |
Förderverein Grundschule Varl e. V.
Eine weitere Möglichkeit, sich für die Belange der Schule und der Kinder der Schule einzusetzen, besteht darin, dem Förderverein der Grundschule Varl beizutreten.
In den vergangenen Jahren waren wir durch unseren Förderverein in der Lage, zahlreiche Projekte zu verwirklichen. Sollten Sie Fragen zum Beitritt oder zur Arbeit des Fördervereins haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und Adressen weiter.